INVERSA ebnet Ihnen den Weg zum unternehmerischen Erfolg

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Aktuelles von INVERSA

Ivo Husi übergibt das Steuer an BachmannPartner

Nicht zuletzt aus gesundheitlichen Gründen hat sich Ivo Husi entschieden, bei INVERSA kürzer zu treten und Nachfolger zu finden, welche die Gesellschaft übernehmen und wie bestehend weiterführen. Mit BachmannPartner aus Luzern konnte dieser Wunsch erfüllt werden.

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10-JAHRE INVERSA

Heute vor genau 10 Jahren wurde die Einzelunternehmung "inVersa - Ivo Husi Treuhand und Beratung, in Zug" ins Handelsregister eingetragen. Heute steht INVERSA als gestandenes Dienstleistungsunternehmen in den Bereichen Rechnungs-/Personal-/Steuerwesen, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensentwicklung und Liegenschaftsverwaltung mit Hauptsitz an der Baarerstrasse 95 in Zug und einer Zweigniederlassung an der Hirschmattstrasse 30 in Luzern da. HERZLICHEN DANK an all unsere Auftraggeber, für welche wir in den letzten Jahren Leistungen erbringen durften und an jene, für die wir dies noch immer tun dürfen. Mehr über INVERSA auf www.inversa.ch

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Stockwerkeigentümer-Versammlungen in Covid-19-Zeiten

Trotz den vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen auf den 8. Mai gilt weiterhin das Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen. Am 1. April 2020 hat das Bundesamt für Justiz die Sondervorschriften für die Versammlungen sämtlicher Gesellschaften konkretisiert. Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften sind zwar keine Gesellschaften im eigentlichen Rechtssinn, verweist jedoch für die Versammlung der Stockwerkeigentümer auf die Bestimmungen des Vereinsrechts (Art. 712m Abs. 2 ZGB und Art. 64 ff. ZGB).

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Quellensteuer Neuerungen ab 1.1.2021 - Bereiten Sie sich vor

Die gesetzlichen Änderungen bei der Quellenbesteuerung sind vielfältig: Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert. Zudem soll der ELM-Standard 5.0 noch vor Ende 2019 von der Swissdec publiziert werden. Danach kann die Lohnsoftware umprogrammiert werden. Die definitive ELM-Version soll gemäss Auskunft von Swissdec noch vor Jahresende 2019 erscheinen.

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Abschaffung Holdingprivileg

Nach Annahme der STAF-Vorlage wurde das Holdingprivileg per 1.1.2020 abgeschafft. Ab dem 1.1.2020 werden die Holdinggesellschaften bei den Kantons- und Gemeindesteuern als "normale" Gesellschaften besteuert. Bei der direkten Bundessteuer ändert sich nichts.

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Abschaffung von Inhaberaktien

Mit der Revision des Obligationenrechts per 1.11.2019 wurde die Inhaberaktie faktisch abgeschafft. Weitere Änderungen betreffen insbesondere die Meldepflichten und die Führung des Verzeichnisses der wirtschaftlich Berechtigten.

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Analyse Lohngleichheit ab 2020

Das Gleichstellungsgesetz (GIG) verbietet Arbeitgebern die Benachteiligung von Mitarbeitenden aufgrund ihres Geschlechts. Dieses Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Anstellung, die Aufgabenzuteilung, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Aus- und Weiterbildung, die Beförderung und Entlassung sowie die Entlöhnung.

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Neuer AHV-Beitragssatz

Mit der Annahme der STAF in der Abstimmung vom 19. Mai 2019 erhielt der Bundesrat den Auftrag, den AHV-Beitragssatz um 0,3 Prozentpunkte anzuheben. Dies verschafft der AHV jährlich über 2 Milliarden Franken an zusätzlichen Einnahmen und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Renten.

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Rechnungs- und Personalwesen

Mit unserer Unterstützung und Beratung im Bereich Rechnungs- und Personalwesen erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Ressourcen auf das Wesentliche zu konzentrieren und die Gesetze und Regulationen einzuhalten.

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Unternehmens-Entwicklung

Wir machen mit Ihnen den Schritt in die Zukunft. Als Projektleiter von Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen, Geschäftsfelderweiterungen, Investitionen etc. stehen wir Ihnen zur Seite, damit Ziele erreicht werden.

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Steuern

Unternehmerische Entscheide haben in den meisten Fällen steuerliche Auswirkungen. Wir optimieren die Steuerbelastung unter Berücksichtigung aller Faktoren, damit Sie den finanziellen Spielraum für Ihr Unternehmen haben.

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Wirtschaftsprüfung

Als zugelassene Revisionsexpertin sind wir ein unabhängiger und objektiver Partner und bieten Ihnen, den verantwortlichen Organen und Ihren Gläubigern die vom Gesetz und den Regulatoren und/oder von Ihnen gewünschte Sicherheit.

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Recht

Bei Umstrukturierungen, Nachfolgeregelungen, Geschäftsfelderweiterungen, etc. bieten wir Ihnen mit unseren langjährigen externen Geschäftspartnern Rechtsberatung und -umsetzung.

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