Schweizer Transparenzregister
Diese Checkliste hilft Unternehmen und verantwortlichen Personen einzuschätzen, ob nach dem TJPG eine Meldepflicht besteht, welche wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermitteln sind und welche nächsten Schritte zweckmässig sind.
Empfohlene nächste Schritte
Was grundsätzlich zu melden und zu pflegen ist
Angaben pro wirtschaftlich berechtigter Person
Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit(en), Wohnort bzw. Wohnsitzangaben sowie Art und Umfang der Kontrolle. Bei indirekter Kontrolle ist die Beteiligungs- oder Kontrollkette nachvollziehbar zu dokumentieren.
Wenn niemand anhand der Kontrollkriterien identifiziert werden kann
Die Abklärungen dokumentieren. Subsidiär kann das oberste Mitglied des leitenden Organs relevant werden. Wegen der rechtlichen Bedeutung sollte diese Konstellation geprüft werden.
Verantwortung und Delegation
Verantwortlich ist grundsätzlich das oberste Mitglied des leitenden Organs. Die praktische Meldung kann intern oder an eine bevollmächtigte Drittperson delegiert werden. Die verantwortliche Kontaktperson wird dem Register gemeldet.
Nach der Erstmeldung
Bestätigung ablegen, interne Eigentümer- und Kontrollunterlagen aktuell halten, einen Änderungsprozess definieren und Änderungen fristgerecht dem Register melden. Eintragung, Änderung und Löschung sind grundsätzlich gebührenfrei; behördliche Mahnungen, Verfügungen und Registerauszüge können kostenpflichtig sein.
Offizielle Quellen und Aktualitätsprüfung
- Bundesamt für Justiz: Wer muss melden?
- Bundesamt für Justiz: Wer ist wirtschaftlich berechtigt?
- Bundesamt für Justiz: Wie kann ein Unternehmen melden?
- Bundesamt für Justiz: Fragen und Antworten
- Fedlex: TJPG
- Fedlex: TJPV
Vor einer verbindlichen Handlungsempfehlung stets die neuesten Fassungen auf Fedlex und TranspaReg prüfen.
Haben Sie Fragen?
Stefan Kaufmann
Partner und Geschäftsführerdipl. Treuhandexperte