Interaktiver Compliance-Check

Schweizer Transparenzregister

Diese Checkliste hilft Unternehmen und verantwortlichen Personen einzuschätzen, ob nach dem TJPG eine Meldepflicht besteht, welche wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermitteln sind und welche nächsten Schritte zweckmässig sind.

Inkrafttreten: 1. Oktober 2026Meldung grundsätzlich via EasyGov
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool liefert eine unverbindliche Ersteinschätzung und keine Rechtsberatung. Komplexe Beteiligungsketten, Aktionärsbindungsverträge, Trusts, gemeinsame Kontrolle, ausländische Börsenkotierungen und Grundstückfälle sollten fachlich geprüft werden. Massgeblich sind TJPG, TJPV und die aktuellen Hinweise des Bundes.
Schritt 1 von 4

1. Rechtseinheit bestimmen

Welche Rechtsform liegt vor?

2. Gesetzliche Ausnahme prüfen

Trifft eine Ausnahme zu?

Bei ausländischer Börsenkotierung ist insbesondere die Gleichwertigkeit der Offenlegungspflichten fachlich zu prüfen.

3. Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln

Gibt es natürliche Personen, die das Unternehmen kontrollieren?
Sind Beteiligungs- und Kontrollketten bis zu natürlichen Personen dokumentiert?

4. Zeitpunkt und Meldeweg

Status am 1. Oktober 2026
Bei bestehender Schweizer Rechtseinheit: Sind alle wirtschaftlich Berechtigten bereits als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen?
Ist nach dem 1. Oktober 2026 eine Handelsregistermutation konkret und in absehbarere Zeit vorgesehen?
Werden Sie die Erstmeldung selber via EasyGov durchführen oder bevorzugen Sie hierzu unsere Unterstützung?

Bitte beantworten Sie alle erforderlichen Fragen dieses Schritts.

Empfohlene nächste Schritte

    Was grundsätzlich zu melden und zu pflegen ist

    Angaben pro wirtschaftlich berechtigter Person

    Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit(en), Wohnort bzw. Wohnsitzangaben sowie Art und Umfang der Kontrolle. Bei indirekter Kontrolle ist die Beteiligungs- oder Kontrollkette nachvollziehbar zu dokumentieren.

    Wenn niemand anhand der Kontrollkriterien identifiziert werden kann

    Die Abklärungen dokumentieren. Subsidiär kann das oberste Mitglied des leitenden Organs relevant werden. Wegen der rechtlichen Bedeutung sollte diese Konstellation geprüft werden.

    Verantwortung und Delegation

    Verantwortlich ist grundsätzlich das oberste Mitglied des leitenden Organs. Die praktische Meldung kann intern oder an eine bevollmächtigte Drittperson delegiert werden. Die verantwortliche Kontaktperson wird dem Register gemeldet.

    Nach der Erstmeldung

    Bestätigung ablegen, interne Eigentümer- und Kontrollunterlagen aktuell halten, einen Änderungsprozess definieren und Änderungen fristgerecht dem Register melden. Eintragung, Änderung und Löschung sind grundsätzlich gebührenfrei; behördliche Mahnungen, Verfügungen und Registerauszüge können kostenpflichtig sein.

    Offizielle Quellen und Aktualitätsprüfung

    Vor einer verbindlichen Handlungsempfehlung stets die neuesten Fassungen auf Fedlex und TranspaReg prüfen.

    Haben Sie Fragen?

    Stefan Kaufmann

    Stefan Kaufmann

    Partner und Geschäftsführer
    dipl. Treuhandexperte
     
    Telefon +41 41 728 66 73
    Bitte Javascript aktivieren!