Juli 2026

Digitaler Nachlass: Wer regelt Ihre digitalen Werte, wenn Sie es nicht mehr können?

Digitaler Nachlass

Unser Leben findet längst nicht mehr nur in der physischen Welt statt. E-Mails, Online-Banking, Cloud-Speicher, Social-Media-Konten, Kryptowährungen oder digitale Unternehmensdaten sind heute selbstverständlicher Bestandteil unseres Alltags. Doch was geschieht mit diesen digitalen Vermögenswerten, wenn wir aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder im Todesfall nicht mehr darauf zugreifen können?

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst sämtliche digitalen Daten, Konten und Vermögenswerte einer Person. Dazu gehören insbesondere:

E-Mail-Konten
Social-Media-Profile (LinkedIn, Facebook, Instagram, X usw.)
Cloud-Speicher mit Fotos und Dokumenten
Online-Banking und Zahlungsdienste
Kryptowährungen
Domains und Webseiten
Digitale Abonnemente und Lizenzen
Smartphones, Tablets und Computer

Die rechtliche Situation in der Schweiz

Aus erbrechtlicher Sicht gehen die Rechte und Pflichten grundsätzlich auf die Erben über. In der Praxis entstehen jedoch häufig erhebliche Schwierigkeiten:

Zugangsdaten fehlen.
Passwörter sind unbekannt.
Konten sind durch Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt.
Ausländische Plattformanbieter haben eigene Nutzungsbedingungen.
Daten Dritter unterliegen weiterhin dem Datenschutz.

Das Ergebnis: Obwohl ein rechtlicher Anspruch besteht, bleibt der tatsächliche Zugriff oft verwehrt.

Warum Unternehmen ebenfalls betroffen sind

Das Thema betrifft nicht nur Privatpersonen. Gerade bei KMU kann der Ausfall einer Schlüsselperson erhebliche Folgen haben:

Zugriff auf E-Banking fehlt.
Digitale Vertragsarchive sind nicht zugänglich.
Cloud-Dienste können nicht mehr verwaltet werden.
Kunden- und Lieferantendaten sind blockiert.
Webseiten oder Domains können nicht verlängert werden.

Unternehmen sollten daher frühzeitig regeln, wer im Notfall auf welche Systeme zugreifen darf und welche Prozesse dabei einzuhalten sind.

Die fünf wichtigsten Massnahmen

1. Digitale Vermögenswerte erfassen

Erstellen Sie eine Übersicht sämtlicher relevanter Konten, Anwendungen und digitalen Werte. Dazu gehören auch Kryptowährungen, Lizenzschlüssel oder digitale Verträge.

2. Zugangsdaten sicher dokumentieren

Zugangsdaten sollten nicht im Testament festgehalten werden. Sinnvoller ist die Verwendung eines professionellen Passwort-Managers oder einer separaten, geschützten Dokumentation.

3. Verantwortliche Person bestimmen

Legen Sie fest, wer im Ereignisfall Zugriff erhalten soll. Dies kann über einen Vorsorgeauftrag, eine Vollmacht oder ergänzende Instruktionen geregelt werden.

4. Unternehmensprozesse definieren

Unternehmen sollten klare Prozesse für den Zugang zu digitalen Systemen, Cloud-Lösungen und geschäftskritischen Anwendungen dokumentieren.

5. Regelmässige Aktualisierung

Digitale Vermögenswerte verändern sich laufend. Die Dokumentation sollte deshalb mindestens einmal jährlich überprüft und aktualisiert werden.

Digitale Vorsorge gehört zur modernen Nachlassplanung. Viele Menschen verfügen heute über weitaus mehr digitale Werte als ihnen bewusst ist. Während Testament, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag längst etablierte Instrumente der Vorsorge sind, wird der digitale Nachlass häufig vergessen.

Dabei kann eine rechtzeitige Regelung viel Aufwand, Unsicherheit und Konfliktpotenzial vermeiden. Wer seine digitalen Vermögenswerte systematisch dokumentiert und Zugriffsrechte klar definiert, schützt nicht nur seine eigene digitale Identität, sondern entlastet auch Angehörige, Geschäftspartner und Mitarbeitende erheblich.

Fazit

Der digitale Nachlass ist kein Zukunftsthema mehr, sondern Teil einer verantwortungsvollen Vorsorgeplanung. Privatpersonen wie auch Unternehmen sollten sich frühzeitig mit ihren digitalen Werten auseinandersetzen und klare Regelungen schaffen.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihren digitalen Nachlass im Rahmen Ihrer Nachlass- und Vorsorgeplanung regelmässig überprüfen. So stellen Sie sicher, dass wichtige Daten und Vermögenswerte auch dann geschützt und zugänglich bleiben, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können.

Quellen: Blogbeitrag «Digitaler Nachlass: Warum wir unseren digitalen Fussabdruck schon heute regeln sollten» von TREUHAND|SUISSE sowie Newsletter UP Date April 2026.pdf. Treuhandschweiz.ch, Newsletter...April 2026 

 

Haben Sie Fragen?

Brigitte Jauch

Brigitte Jauch

Partner
dipl. Treuhandexpertin
 
Telefon +41 41 728 66 76
Bitte Javascript aktivieren!