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Analyse Lohngleichheit ab 2020

Das Gleichstellungsgesetz (GIG) verbietet Arbeitgebern die Benachteiligung von Mitarbeitenden aufgrund ihres Geschlechts. Dieses Diskriminierungsverbot gilt insbesondere für die Anstellung, die Aufgabenzuteilung, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Aus- und Weiterbildung, die Beförderung und Entlassung sowie die Entlöhnung.

 

Ab 2020 verpflichtet das GIG Arbeitgeber mit mehr als 100 Mitarbeitenden alle vier Jahre zu betriebsinternen Lohngleichheitsanalysen, die von einer unabhängigen Stelle überprüft werden müssen. Die Gültigkeitsdauer der entsprechenden Gesetzesartikel ist (vorerst) auf zwölf Jahre, das heisst bis Juni 2032, befristet. Von der Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse sind Arbeitgeber ausgenommen, die im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- oder Subventionswesen bereits einer Kontrolle unterliegen und für Arbeitgebern deren betriebsinterne Lohnanalyse nach revidiertem GIG gezeigt hat, dass die Lohngleichheit eingehalten ist.